Steuern Grenzgänger


Besteuerung in Deutschland

Sollte der Wohnsitz in Deutschland verbleiben, was bei einer Grenzgänger Bewilligung der Fall ist, wird das Steuerrecht weiterhin dem deutschen Staat zufallen. Eine Ansässigkeitsbescheinigung Gre 1 muss vorgelegt werden, in der bestätigt wird, das regelmässig vom Arbeitsort an den Wohnsitz zurückgekehrt wird.

Ausnahme ist die 60 Tage Regelung DBA Schweiz - Deutschland.

Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.


Finanzamt Deutschland

Es hat eine Meldung beim Finanzamt in Deutschland zu erfolgen, welche Zeitnah mit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz erfolgen sollte. Dies erfolgt mit dem Formular Gre 1, auch Ansässigkeitsbescheinigung.


Quellensteuer in der Schweiz

Der Quellensteuer unterliegen alle deutschen Grenzgänger. Sie beträgt 4,5%. Die Quellensteuer wird von den o.g. Bruttoeinkünften berechnet und direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die schweizer Steuerbehörden abgeführt.


Quellensteuer und deutsches Finanzamt

Die Quellensteuer wird in Höhe von 4,5 % auf die deutsche Steuervorauszahlung angerechnet, sofern ein Nachweis darüber erbracht wird.


Deutsches Finanzamt

Nach Meldung der Einkünfte durch das Formular S76 an die deutschen Finanzbehörden wird eine quartalsweise Steuervorauszahlung fällig. Die Vorauszahlungen haben feste Termin: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres. Im Folgejahr wird eine Einkommenssteuererklärung vom deutschen Finanzamt gefordert.

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