Steuern
Grenzgänger
Besteuerung in Deutschland
Sollte der Wohnsitz in Deutschland verbleiben, was bei einer Grenzgänger
Bewilligung der Fall ist, wird das Steuerrecht weiterhin dem deutschen Staat
zufallen. Eine Ansässigkeitsbescheinigung Gre 1 muss vorgelegt werden,
in der bestätigt wird, das regelmässig vom Arbeitsort an den Wohnsitz
zurückgekehrt wird.
Ausnahme ist die 60 Tage Regelung DBA Schweiz
- Deutschland.
Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG
zugelassene Berufe.
Finanzamt Deutschland
Es hat eine Meldung beim Finanzamt in Deutschland zu erfolgen, welche Zeitnah
mit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz erfolgen sollte. Dies erfolgt mit dem
Formular Gre 1, auch Ansässigkeitsbescheinigung.
Quellensteuer in der Schweiz
Der Quellensteuer unterliegen alle deutschen Grenzgänger. Sie beträgt
4,5%. Die Quellensteuer wird von den o.g. Bruttoeinkünften berechnet und
direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die schweizer Steuerbehörden
abgeführt.
Quellensteuer und deutsches Finanzamt
Die Quellensteuer wird in Höhe von 4,5 % auf die deutsche Steuervorauszahlung
angerechnet, sofern ein Nachweis darüber erbracht wird.
Deutsches Finanzamt
Nach Meldung der Einkünfte durch das Formular S76 an die deutschen Finanzbehörden
wird eine quartalsweise Steuervorauszahlung fällig. Die Vorauszahlungen
haben feste Termin: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres. Im
Folgejahr wird eine Einkommenssteuererklärung vom deutschen Finanzamt gefordert.

